Im Aktivitätsbereich des Flughafens sind alle Fahrzeuge und leicht verständliche Objekte außer Flugzeugen Hindernisse und müssen durch die Navigationshilfe-Beleuchtungsanlage gekennzeichnet werden. Bei Nachteinsatz oder Sichtverhältnissen am Boden müssen sie zusätzlich beleuchtet werden. Sie werden nur auf der Schürze verwendet. Eine Ausnahme können Flugzeugwartungsgeräte und -fahrzeuge sein.
Die vertikalen Flughilfeleuchten im Flugplatzbereich müssen gekennzeichnet werden, damit sie tagsüber unverwechselbar und auffallend sind. An den vertikalen Lampen und Schildern im Aktivitätsbereich dürfen keine Hindernisfeuer angebracht werden.
Alle Hindernisse innerhalb des Abstands zwischen dem Rollweg, dem Vorfeldrollweg oder der Mittellinie des Rollwegs auf dem von der chinesischen Zivilluftfahrtbehörde festgelegten Parkstand müssen gekennzeichnet werden. Werden diese Rollwege oder Rollwege nachts benutzt, müssen die Hindernisse beleuchtet werden. .
Feste Hindernisse innerhalb von 3000 m von der Innenkante der Absprungkletterfläche und über die Fläche hinausragen, sollten markiert werden; Wenn die Landebahn nachts benutzt wird, sollte sie auch beleuchtet werden, es sei denn, das Hindernis wurde durch ein anderes festes Hindernis abgedeckt, wenn das Hindernis die umgebende Bodenhöhe nicht mehr als 150 m überschreitet und mit mittelstarken Flughindernisfeuern des Typs A ausgestattet ist für den Tagbetrieb ist kein Schild erforderlich, und wenn das Hindernis mit Hochleistungs-Hindernisfeuern für den Tagbetrieb ausgestattet ist, und das Hindernis Wenn es sich um einen Leuchtturm handelt und die Luftfahrtforschung zeigt, dass das Licht des Leuchtturms ausreichend ist, wird das Schild möglicherweise nicht erforderlich.
