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Was ist die Spezifikation für das Design der Zivilluftfahrt-Norm für Flughindernisse?

Oct 21, 2021 Eine Nachricht hinterlassen

1. Feste Hindernisse innerhalb von 3000 m von der Innenkante der Startkletterfläche und über die Fläche hinausragen, sollten markiert werden; Wird die Start- und Landebahn nachts benutzt, sollte sie auch beleuchtet sein.

2. Gegenstände neben der Startsteigfläche, obwohl sie noch kein Hindernis darstellen, sollten gekennzeichnet werden, wenn dies für notwendig erachtet wird, um sicherzustellen, dass das Luftfahrzeug dieser ausweichen kann; Wenn die Start- und Landebahn für den Nachtbetrieb bestimmt ist, sollte sie auch beleuchtet sein.

3. Feste Hindernisse, die von der Innenkante der Anflugfläche innerhalb von 3000 m und über der Fläche oder der inneren Übergangsfläche hinausragen, sind zu kennzeichnen; wird die Start- und Landebahn nachts benutzt, muss sie auch beleuchtet sein.

4. Feststehende Hindernisse, die über den Wasserspiegel hinausragen, müssen gekennzeichnet werden; Wird die Start- und Landebahn nachts benutzt, sollte sie auch beleuchtet sein.

5. Feste Gegenstände, die über die Schutzfläche von Hindernissen hinausragen, sollten gekennzeichnet werden; Wenn die Start- und Landebahn für den Nachtbetrieb bestimmt ist, muss sie auch beleuchtet sein.

6. Im Bewegungsbereich des Flugzeugs sind alle Fahrzeuge und sich bewegenden Objekte Hindernisse außerhalb des Flugzeugs und müssen gekennzeichnet werden. Bei Verwendung bei Nacht oder bei schlechten Sichtverhältnissen müssen sie zusätzlich beleuchtet werden. Ausnahmen können nur Flugzeuge sein, die nur auf dem Vorfeld eingesetzt werden Wartungsgeräte und Fahrzeuge.

7. Die vertikalen Luftfahrt-Bodenfeuer im Bewegungsbereich des Luftfahrzeugs müssen so gekennzeichnet sein, dass sie tagsüber deutlich erkennbar sind, aber auf den vertikalen Lichtern und Schildern dürfen keine Hindernisfeuer angebracht werden.

8. Alle Hindernisse innerhalb des vorgeschriebenen Mindestabstandes zum Rollweg, Vorfeldrollweg oder zur Mittellinie des Luftfahrzeugrollweges sind zu kennzeichnen und, wenn diese Rollwege oder Rollwege nachts genutzt werden, zusätzlich zu beleuchten. .

9. In Bereichen außerhalb des eingeschränkten Hindernisbereichs sollten Hindernisse mit einer Höhe von mehr als 150 m über dem umgebenden Boden markiert und beleuchtet werden, wenn sie aufgrund besonderer Navigationsstudien als Gefahr für das Flugzeug angesehen werden, das Hindernis jedoch ausgestattet ist mit Bei lichtstarken Hindernisfeuern, die tagsüber in Betrieb sind, können die Schilder entfallen.

10. Oberleitungen oder Kabel über Flüsse, Täler oder Autobahnen usw. Wenn in Navigationsstudien davon ausgegangen wird, dass diese Drähte oder Kabel eine Gefahr für das Flugzeug darstellen können, sollten sie markiert und ihre Stütztürme markiert und beleuchtet werden . Es gibt hochintensive Hindernisfeuer, die tagsüber in Betrieb sind, so dass das Schild weggelassen werden kann.

11. Wenn festgestellt wurde, dass es nicht praktikabel ist, Markierungen an zu markierenden Oberleitungen oder Kabeln anzubringen, sollten tagsüber arbeitende Hochleistungs-Flughindernisfeuer vom Typ B an den Stützmasten installiert werden.


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